Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Eigentumsrecht
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Wasserbetten & mehr Leipzig, bis sämtliche Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsbedingung einschließlich der künftigen entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung beglichen sind.
- Lieferbedingungen
Wenn schriftlich keine Vereinbarung getroffen wurde, handelt es sich generell um Abholpreise. Als Lieferzeit gilt das unverbindlich im Kaufvertrag geschriebene Datum. Wenn die Verkäuferin die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferungsfrist von 6 Wochen zu gewähren. Die Verkäuferin kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Ware vom Hersteller nicht mehr produziert wird. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlt ihm eine zugesicherte Eigenschaft oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialfehler schadhaft, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl, unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers, Ersatz oder bessert nach, mehrere Nachbesserungen sind zulässig.
- Garantie
Die Gewährleistungsfrist der Produkte entspricht den gesetzlichen Vorgaben und beginnt mit dem Datum der Lieferung. Für Wassermatratzen gilt eine Herstellergarantie von 5 Jahren auf Schweißnähte. Die Garantie erlischt bei mangelnder Pflege mit Vinylreiniger, nicht fristgerechten Einfüllen von Conditioner, Nichtverwendung vorgeschriebener Conditionermarke, Nichtabschluss eines Pflegeabonemments (aller halben Jahre Bezug des Conditioner + Vinylreiniger von Wasserbett & mehr), Löcher durch äußere Einwirkung in der Vinylhaut, Selbstumzug der Wassermatratze. Die Garantiezeit der Wassermatratzen verkürzt sich generell auf 2 Jahre beim Selbstaufbau des Wasserbettes durch den Käufer. Für Textilien gelten die gesetzlichen Vorgaben der Garantie. Wasserbett & mehr übernimmt keine Haftung für Herstellergarantien, die über die gesetzlichen Garantiefristen hinausgehen. Montage und Fahrtkosten sind in der Garantie nicht enthalten und werden nach der aktuellen Preisliste berechnet.
- Dämpfungsstufen Umtauschgarantie, 90 Tage Probeschlafen
Der Kunde erhält innerhalb von 90 Tagen ab Lieferdatum eine Umtauschgarantie für die Dämpfungsstufe bei Wassermatratzen (90 Tage Probeschlafen). Der Austausch kann nicht selbst vorgenommen werden und wird pauschal mit € 85.- incl. Montagekosten und eventuellen Materialmehraufwand je Wassermatratze in Rechnung gestellt. Von der Umtauschgarantie sind Bettgestelle, Schubläden, Wasserbettbezüge, Sockelanfertigungen und Betttücher ausgeschlossen.
- Geldzurückgarantie
Der Kunde erhält innerhalb von 90 Tagen ab Lieferdatum eine Geldzurückgarantie. Dieses ist nur gültig für das Wasserbett (Matratzen, Sicherheitsfolie, Schaumrahmen), Heizung und Unterbau und gilt nicht für den Bezug und andere Textilien. Sonderanfertigungen sowie Bettgestelle + Zubehör können nicht zurückgenommen werden. Das Wasserbett muss von unseren Monteuren abgebaut werden. Die Kosten dafür betragen pauschal € 275.- innerhalb eines Umkreises von 50 km ab Filiale. Innerhalb 30 Tagen nach Rücknahme des Wasserbettes erhält der Kunde den Differenzbetrag zwischen Kaufpreis und Pauschale (€ 275.-) auf sein Konto erstattet.
- Mängel an der Ware
Der Käufer muss dem Verkäufer offensichtliche Mängel unverzüglich und schriftlich anzeigen.
- Mündliche Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden haben im Allgemeinen keine Gültigkeit. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
- Stornierung
Eine Stornierung des Auftrages muss generell schriftlich erfolgen. Im Falle der Nichtabnahme der Ware muss der Käufer 20% des Kaufpreises an den Verkäufer bezahlen. Die infolge der Stornierung entstandenen Kosten wie Transport, Lagerung und Rechtskosten werden zusätzlich geltend gemacht.
- Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Leipzig.
- Salvatoresche Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen, gleich aus welchem Grund, nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Für nichtige Bestimmungen gilt eine zulässige, ihrem wirtschaftlichen oder rechtlichen Zweck möglichst entsprechende Regelung.
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